top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Psychologische Berater*innen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Psychologischen Berater*innen und Klient*innen als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB - soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag kommt zustande, wenn Klient*innen das generelle Angebot der Beraterin, die psychologische Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Beraterin zum Zwecke der psychologischen Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegebenen Verfahren wendet.

Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Beraterin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, inklusive Entspannungsverfahren erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

Die Psychologische Beraterin erbringt ihre Dienste gegenüber den Klient*innen in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwenden.

Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klient*innen entsprechen, sofern der/die Klient*innen hierüber keine Entscheidung trifft.

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Klient*innen kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit Klient*innen die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, haben sie das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.

Psychologische Berater*innen dürfen keine Krankschreibungen vornehmen und keinerlei Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung der Klient*innen

Zu einer aktiven Mitwirkung sind Klient*innen nicht gesetzlich verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne der Klient*innen bestimmend sein. Die Psychologische Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn Klient*innen die Beratungsinhalte verneinen.

§ 4 Honorierung der Psychologischen Beratung

Die Psychologische Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen der Beraterin und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Psychologischen Berater*innen aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse gelten nicht.

Die Honorare sind nach jeder Beratungssitzung von dem/der Klient*in bar gegen Erhalt einer Quittung oder Rechnung zu bezahlen. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klient*in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der Gegenstände und angewandten Techniken.

Klient*innen sind darüber informiert, dass die Psychologische Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem/der Klient*in selbst zu bezahlen.

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient*in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Klient*innen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert sind. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten der Psychologischen Beraterin abgesagt werden müssen, werden den Klient*innen nicht in Rechnung gestellt. Klient*innen haben in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Psychologischen Berater*innen. Diese schulden auch keine Angabe von Gründen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

§ 5 Vertraulichkeit der Beratung

Die Psychologische Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse der Klient*innen Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Klient*innen.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Psychologische Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (beispielsweise durch Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung). Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Die Psychologische Beraterin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem/der Klient*in steht eine Einsicht in diese Akte zu; sie können eine Herausgabe Dieser verlangen. Absatz 2. bleibt davon unberührt.

Sofern Klient*innen eine Akte über die Beratung verlangen, erstellt die Beraterin diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Akte.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

bottom of page